Juristische Aspekte beim Einsatz von Linux & Co.

Technologie

NZZ: Welche Freiheit ist gemeint?
„Die gerade auch von Microsoft-Mitarbeitern verbreitete Behauptung, durch den Umstieg auf Open-Source-Software gefährde eine Firma ihr eigenes intellektuelles Kapital, ist unhaltbar.
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Ein Unternehmen, das Open-Source-Software verwendet, setzt sich zwei Gefahren aus: Die erste ist die Rechtssicherheit bei der Nutzung von Open-Source-Software, die zweite ist die Veröffentlichungspflicht, die allenfalls für veränderte Open-Source-Software gelten könnte.
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Das blosse Anwenden von Open-Source-Software ist gefahrlos, solange diese nicht Rechte Dritter beeinträchtigt.
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Wenn ein Unternehmen sein Geld mit der Benutzung der Software verdient, ist GNU-Open-Source-Software unkritisch. Verdient ein Unternehmen sein Geld allerdings mit dem Verkauf von Software, ist die GNU Public License lebensbedrohend: Das ist es wohl, was Steve Ballmer zum Vergleich mit dem Krebsgeschwür inspiriert hat.
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Genauso wie ein Unternehmen die Lizenzverträge von kommerzieller Software seriös verwaltet, muss sie auch die Lizenzbedingungen von Open-Source- Software ernst nehmen.“