Schutz von Journalisten vor Klagen

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Telepolis: Bankenriese des Drogenhandels beschuldigt
„Das wirklich wichtige an dem Urteil ist nicht, dass Online-Journalisten geschützt werden – geschützt sind vielmehr „echte“ Journalisten, ob Online oder Offline. Der springende Punkt ist, dass der Privatmann Al Giordano, hinter dem kein riesiger Verlag steht, vollen Presseschutz als Journalist erhielt. Dies wäre in der netzlosen Zeit unmöglich gewesen, denn er hätte z. B. mit einer selbst-fotokopierten Broschüre kaum das Publikum erreicht, um arbeiten zu können und wäre keiner Bank eine Klage wert gewesen.“
Ein interessantes Urteil. Siehe auch bei Wired.