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Netzeitung: Einstweilige Verfügung gegen FAZ

Freitag, 23. Juli 2004

Die Netzeitung hat im Streit gegen die FAZ eine einstweilige Verfügung erwirkt.

Netzeitung: Gericht verbietet FAZ Behauptungen über Netzeitung
«Die FAZ darf insgesamt sieben einzelne Äußerungen aus der Berichterstattung über die Netzeitung vom 4. Juli nicht mehr verbreiten.»

Siehe auch:
DIENSTRAUM: Netzeitung vs. FAZ: Juristisches Nachspiel
DIENSTRAUM: FAZ vs. Netzeitung: Eine Verschwörung?

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